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BB 2019, 2113
 
OLG Frankfurt a. M.: Geldbußen wegen unerlaubter Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung rechtskräftig

Die Vermietung einer Wohnung ohne Genehmigung zur Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung – über die Plattform “Airbnb” – verstößt gegen das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz. Das OLG Frankfurt a. M. bestätigte mit Beschluss vom 2.8.2019 – 2 Ss-OWi 438/19 – wegen Verstoßes hiergegen verhängte Geldbußen von i. H. v. 6000 Euro.

BB 2019, 2113

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