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BB 2009, 2097
 
OLG Frankfurt: Verstoß des Wertpapierdienstleistungsunternehmens gegen § 34a WpHG

Mit Urteil vom 17.6.2009 – 23 U 34/08 – hat das OLG Frankfurt entschieden: Die Kunden eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens, das zur Führung von Konten nicht berechtigt ist, können das zur Kontoführung eingeschaltete Kreditinstitut nicht allein aufgrund der Tatsache, dass die dort eingezahlten Gelder entgegen § 34a WpHG statt auf Einzelkonten auf einem sog. Omnibuskonto des Wertpapierdienstleistungsunternehmens verwahrt wurden, …

BB 2009, 2097

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