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BB 2008, 1417
OLG Frankfurt a. M. 
OLG Frankfurt: Strukturkündigung von Kfz-Vertragshändlerverträgen ist wirksam (Urteil vom 13.05.2008, 11 U 39/07)

Eine so genannte Strukturkündigung von Kfz-Vertriebsverträgen durch Kündigung binnen Jahresfrist ist auf der Rechtsgrundlage der EG-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO 1400/2002) wirksam.

OLG Frankfurt a. M., BB 2008, 1417-1421 (Urteil vom 13.05.2008, 11 U 39/07)

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