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BB 2008, 1194
OLG Frankfurt a. M. 
OLG Frankfurt: Konzernzwischenunternehmen als herrschendes Unternehmen i. S. d. MitbestG (Beschluss vom 21.04.2008, 20 W 342/07)

Ein Konzernzwischenunternehmen gilt auch dann als herrschendes Unternehmen im Sinn von § 5 Abs. 3 MitbestG, wenn die ausländische Konzernleitung die anderen inländischen Konzernunternehmen nur über die kapitalmäßige Allein- bzw. Mehrheitsbeteiligung beherrscht, die Leitungsfunktion im Gesamtkonzern aber virtuellen Ebenen übertragen sind (Anschluss an OLG Stuttgart, ZIP 1995, …

OLG Frankfurt a. M., BB 2008, 1194-1197 (Beschluss vom 21.04.2008, 20 W 342/07)

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