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BB 2025, 66
 
OLG Dresden: Scraping-Vorfall – Bloßer Verlust der Kontrolle über eigene Daten infolge eines Datenschutzverstoßes als immaterieller Schaden i. S. d. Art. 82 DSGVO

Der bloße Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten infolge eines Datenschutzverstoßes kann auch dann einen immateriellen Schaden darstellen, wenn die begründete Befürchtung einer missbräuchlichen Verwendung dieser Daten nicht nachgewiesen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 18.11.2024; Aufgabe Senat, Urteil vom 5.12.2023, 4 U 709/23).

BB 2025, 66

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