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BB 2021, 2562
 
OLG Braunschweig: Örtliche Zuständigkeit für Rückabwicklungsklage nach Widerruf eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrages

Bei Widerruf eines mit einem Kfz-Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrages ist für eine negative Feststellungsklage, mit der Erfüllungsansprüche der Bank gegen den Verbraucher geleugnet werden, gemäß § 29 Abs. 1 ZPO die örtliche Zuständigkeit am Wohnsitz des Verbrauchers im Zeitpunkt des Vertragsschlusses als Erfüllungsort begründet.

BB 2021, 2562

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