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BB 2008, 901
 
OLG Brandenburg: Kein Anscheinsbeweis für Telefax-Eingang durch “OK-Vermerk”

Das Brandenburgische OLG hat mit Urteil vom 5.3.2008 – 4 U 132/07 – entschieden, dass es auch beim heutigen Stand der Technik dabei bleibt, dass ein “OK-Vermerk” auf dem Sendebericht des Faxgerätes keinen Anscheinsbeweis für den Eingang des Telefaxes beim Empfänger rechtfertigt.

BB 2008, 901

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