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BB 2017, 1474
 
OLG Köln: Werbung durch Kundenbewertungen auf der Website

Die Veröffentlichung von Kundenbewertungen auf der Firmenwebsite kann Werbung sein, die unter eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fällt. Das hat das OLG Köln mit Urteil vom 24.5.2017 – 6 U 161/16 entschieden.

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