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BB 2021, 549
FG Münster 
Notwendiger eigener Hausstand für die doppelte Haushaltsführung (Urteil vom 07.10.2020, 13 K 1756/18 E)

Trotz der Neufassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG gelten die von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze zur Frage, wann für die doppelte Haushaltsführung ein notwendiger eigener Hausstand vorliegt, weiter.

FG Münster, BB 2021, 549-552 (Urteil vom 07.10.2020, 13 K 1756/18 E)

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