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BB 2024, 780
BGH 
Name der Partnerschaft – Nur noch Zusatz “und Partner” oder “Partnerschaft” nötig (§ 2 Abs. 1 PartGG) (Beschluss vom 06.02.2024, II ZB 23/22)

Gemäß § 2 Abs. 1 PartGG idF vom 10. August 2021, in Kraft getreten am 1. Januar 2024, muss der Name der Partnerschaft nur noch den Zusatz “und Partner” oder “Partnerschaft” enthalten. Die Aufnahme des Namens mindestens eines Partners ist nicht mehr erforderlich.

BGH, BB 2024, 780 (Beschluss vom 06.02.2024, II ZB 23/22)

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