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BB 2018, 2362
BAG 
Nachtarbeitszuschlag – Gleichheitssatz (Urteil vom 21.03.2018, 10 AZR 34/17)

Eine tarifvertragliche Regelung, die für Nachtarbeit einen Zuschlag von 50 % zum Stundenlohn vorsieht, während Nachtarbeit im Schichtbetrieb lediglich mit einem Zuschlag von 15 % vergütet wird, stellt Nachtschichtarbeitnehmer gegenüber Arbeitnehmern, die außerhalb von Schichtsystemen Nachtarbeit leisten, gleichheitswidrig schlechter.

BAG, BB 2018, 2362-2368 (Urteil vom 21.03.2018, 10 AZR 34/17)

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