Nach Anschaffung unvermutet angefallene Kosten zur Wiederherstellung des zeitgemäßen Zustands eines Mietobjekts als “anschaffungsnahe Herstellungskosten” (Urteil vom 13.03.2018, IX R 41/17)
BFH, BB 2018, 2224-2226 (Urteil vom 13.03.2018, IX R 41/17)
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