Lindenapotheke – Mitgliedstaaten können Mitbewerbern eines mutmaßlichen Verletzers der DSGVO die Möglichkeit einräumen, diesen Verstoß als verbotene unlautere Geschäftspraxis gerichtlich zu beanstanden (Urteil vom 04.10.2024, C-21/23)
EuGH, BB 2024, 2508-2515 (Urteil vom 04.10.2024, C-21/23)
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