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BB 2016, 2260
LG Frankfurt a. M. 
LG Frankfurt a. M.: Voraussetzungen der gerichtlichen Auskunftserzwingung (Beschluss vom 16.02.2016, 05 O 132/15)

Es fällt nicht unter den Regelungsbereich des § 131 Abs. 4 AktG, wenn ein Aktionär durch Mitglieder des Aufsichtsrats Informationen erlangt.

LG Frankfurt a. M., BB 2016, 2260 (Beschluss vom 16.02.2016, 05 O 132/15)

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