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BB 2021, 1729
 
LG Frankfurt a. M.: “Fliegender Gerichtsstand” bei UWG-Verstoß im Internet

Die Zuständigkeitsregelung des § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 VWG greift nur ein, wenn die betreffende Zuwiderhandlung tatbestandlich an ein Handeln im elektronischen Rechtsverkehr oder in Telemedien anknüpft.

BB 2021, 1729

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