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BB 2009, 2500
LG Frankfurt a. M. 
LG Frankfurt: Zur Formwirksamkeit der Beurkundung einer GmbH-Geschäftsanteilsabtretung in der Schweiz (Urteil vom 07.10.2009, 13 O 46/09)

Unter Geltung der jetzigen Fassung des § 40 Abs. 2 GmbHG ist es nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich, dass Beurkundungen durch einen Schweizer Notar  nicht mehr als gleichwertig und wirksam anerkannt werden, da er mangels Amtsbefugnis nicht die Abtretung des Geschäftsanteils beim Handelsregister anzeigen kann.

LG Frankfurt a. M., BB 2009, 2500-2502 (Urteil vom 07.10.2009, 13 O 46/09)

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