LG Bonn (Anm. von Kleinmanns, Florian)
             Kein Ordnungsgeld für Insolvenzgesellschaft, wenn die Kosten für die Jahresabschlussoffenlegung schuldlos nicht aufgebracht werden können
            
            
                
                    LG Bonn 
                    vom 16.09.2009
                    - 30 T 366/09 
                
BB 2009, 2474 (Heft 46)
        BB 2009, 2474 (Heft 46)
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