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BB 2014, 435
 
LAG Nürnberg: Keine Geltung der Ausschlussfristen durch pauschalen Verweis auf die unwirksamen CGZP-Tarifverträge

Die pauschale Verweisung im Arbeitsvertrag zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher auf die unwirksamen Tarifverträge der CGZP führt in der Regel nicht zur Geltung der dort geregelten Ausschlussfristen. Dies gilt insbesondere, wenn im Arbeitsvertrag gesondert Ausschlussfristen enthalten sind.

BB 2014, 435

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