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BB 2019, 2612
 
LAG Nürnberg: Keine Antragsbefugnis eines Betriebsrats bzgl. einer Gesamtbetriebsvereinbarung

Ein Antrag des Betriebsrats, “zu unterlassen, höchstens eine Zeitgutschrift . . . gutzuschreiben”, stellt keinen Unterlassungsanspruch, sondern der Sache nach einen Handlungsanspruch dar, nämlich zu verlangen, eine bestimmte Menge an Zeitgutschrift gutzuschreiben. Der Antrag kann entsprechend ausgelegt werden.

BB 2019, 2612-2613

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