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BB 2016, 1971
 
LAG Hessen: Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auf Verlangen der New Yorker Finanzaufsichtsbehörde

Das Hess. LAG (LAG) hat über eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses entschieden, welche die Commerzbank auf Verlangen der New Yorker Finanzaufsichtsbehörde (NYDFS) ausgesprochen hatte. Die Bank hat geltend gemacht, dass sie von der Finanzaufsichtsbehörde durch eine Vergleichsverpflichtung (Consent Order) gezwungen wurde, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

BB 2016, 1971-1972

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