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BB 2018, 628
 
LAG Düsseldorf: Übertragung einer Führungsfunktion innerhalb einer Matrixstruktur als Einstellung nach § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG

Die Übertragung einer Führungsfunktion in einer Matrixstruktur kann eine Einstellung i. S. v. § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG sein. Dabei ist nicht erforderlich, dass die Matrixstruktur einen Konzern betrifft und unternehmensübergreifend ausgestaltet ist. Eine Einstellung i. S. v. § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG kann auch bei betriebsübergreifender Matrixstruktur innerhalb eines Unternehmens gegeben sein.

BB 2018, 628

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