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BB 2019, 2164
 
LAG Berlin-Brandenburg: Keine Urlaubsabgeltung bei ruhendem Arbeitsverhältnis wegen befristeter Erwerbsminderungsrente

Unionsrecht, insbesondere Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 gebieten nicht, dass § 7 Abs. 4 BUrlG dahingehend auszulegen ist, dass das Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei befristeter Erwerbsminderungsrente dessen Beendigung gleichzustellen ist oder dass für diesen Fall neben § 7 Abs. 4 BUrlG ein gesonderter Anspruch auf Urlaubsabgeltung tritt.

BB 2019, 2164-2165

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