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BB 2017, 883
 
LAG Berlin-Brandenburg: Zulässigkeit von Streikmaßnahmen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf dem Betriebsgelände von Amazon

Es ist einer Gewerkschaft nicht grundsätzlich untersagt, Arbeitskampfmaßnahmen auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers durchzuführen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit eine entgegenstehende Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (vgl. PM Nr. 15/16 vom 7.4.2016) abgeändert.

BB 2017, 883-884

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