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BB 2018, 2676
 
LAG Berlin-Brand.: Unwirksame Allgemeinverbindlicherklärung in der Vollstreckungsgegenklage

Die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages kann nicht in entsprechender Anwendung der §§ 79 Abs. 2 BVerfGG, § 47 Abs. 5, 183 VwGO im Wege der Zwangsvollstreckungsgegenklage gegen die Vollstreckung aus einem zu Gunsten der ULAK ergangenen rechtskräftigen Titel geltend gemacht werden.

BB 2018, 2676

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