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BB 2018, 244
 
LAG Berlin-Brandenburg: Zwangsvollstreckung gegen einzelne Betriebsratsmitglieder

Ein Titel, der den Betriebsrat zu einer unvertretbaren Handlung verpflichtet, kann gegen einzelne Betriebsratsmitglieder vollstreckt werden, wenn diese materiell-rechtlich zur Vornahme der Handlung verpflichtet sind. Die bloße Mitgliedschaft im Betriebsrat genügt für eine Zwangsvollstreckung demgegenüber nicht. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

BB 2018, 244-245

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