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BB 2006, 810
BFH 
Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb gemäß § 9 Nr. 2 a Satz 1 GewStG 1984 – keine Minderung der Kürzung durch Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung (Urteil vom 25.01.2006, I R 104/04)

Die Gewinne aus Anteilen, um die der Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 9 Nr. 2 a GewStG 1984 zu kürzen ist, sind nicht um Beteiligungsaufwendungen zu mindern, die mit dem Erwerb der Beteiligungen in unmittelbarem Zusammenhang stehen (Abweichung von Abschn. 61 Abs. 1 Satz 12 GewStR 1998).

BFH, BB 2006, 810-814 (Urteil vom 25.01.2006, I R 104/04)

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