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BB 2018, 259
Haertlein 
Kündigung von Bausparverträgen wegen Störung der Geschäftsgrundlage

Die hochumstrittene Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) hat eine beispiellose Marktzinsentwicklung herbeigeführt, unter der Bausparkassen in besonderem Maße leiden. Der Beitrag geht der Frage nach, ob Bausparkassen Bausparverträge, die in der Sparphase hochverzinslich sind und daher die Bausparkasse übermäßig belasten, wegen Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) kündigen können.

Haertlein, BB 2018, 259-266

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