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BB 2021, 1108
OLG Stuttgart 
Konzernhaftung bei Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in Kfz (Urteil vom 04.08.2020, 16a U 197/19)

Wird ein Fahrzeughersteller mit der Behauptung in Anspruch genommen, ein Fahrzeug einer Tochtergesellschaft weise eine unzulässige Abschalteinrichtung auf, kommt weder eine Haftung der Mutterge- sellschaft aufgrund der Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 BGB, noch eine Haftung im Rahmen der Prospekthaftung in Betracht.

OLG Stuttgart, BB 2021, 1108 (Urteil vom 04.08.2020, 16a U 197/19)

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