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BB 2014, 223
BFH 
Keine Steuerbegünstigung für den von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom – Ausschluss von Dienstleistungsunternehmen verfassungsgemäß (Urteil vom 25.09.2013, VII R 64/11)

Einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes steht für die Strommengen keine Steuerbegünstigung zu, die auf dem Betriebsgelände von Mitarbeitern eines anderen, rechtlich selbstständigen Unternehmens zur Erfüllung eines mit diesem Unternehmen abgeschlossenen Werkvertrags verbraucht werden.

BFH, BB 2014, 223-226 (Urteil vom 25.09.2013, VII R 64/11)

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