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BB 2018, 1231
OLG Düsseldorf 
Keine Schadenskompensation nach Art. 35a Rating-VO für Anleger bei fehlerhaftem Emittentenrating (Urteil vom 08.02.2018, 6 U 50/17)

Art. 35a Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 462/2013 begründet keine Haftung einer Ratingagentur gegenüber dem Anleger, wenn sich ihr Rating auf den Emittenten des von dem Anleger erworbenen Finanzinstruments, nicht aber auf das Finanzinstrument selbst bezieht.

OLG Düsseldorf, BB 2018, 1231-1236 (Urteil vom 08.02.2018, 6 U 50/17)

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