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BB 2020, 2388
BGH 
Keine Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers (Urteil vom 15.09.2020, II ZR 20/19)

Der Erwerber eines Kommanditanteils haftet nicht für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers, die diesem von einem Anleger zur Last gelegt wird.

BGH, BB 2020, 2388 (Urteil vom 15.09.2020, II ZR 20/19)

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