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BB 2006, 373
BFH 
Keine Buchwertfortführung bei Spaltung von Unternehmen im Falle der Veräußerung von mehr als 20 v. H. der Anteile innerhalb der Fünf-Jahres-Frist nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag (Urteil vom 03.08.2005, I R 62/04)

Die Buchwertfortführung nach § 11 Abs. 1 UmwStG 1995 in Fällen der Spaltung von Unternehmen ist nach § 15 Abs. 3 Satz 4 UmwStG 1995 unwiderleglich in allen Fällen ausgeschlossen, in denen die Anteile innerhalb von fünf Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag unter den weiteren Voraussetzungen dieser Regelung veräußert werden.

BFH, BB 2006, 373-374 (Urteil vom 03.08.2005, I R 62/04)

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