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BB 2006, 1989
BGH 
Keine Befugnis des Insolvenzverwalters zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Amtsvorgänger (Beschluss vom 09.08.2006, IX ZB 200/05)

Der Insolvenzverwalter ist nicht befugt, Schadensersatzansprüche der Massegläubiger aus § 61 InsO gegen seinen Amtsvorgänger geltend zu machen.

BGH, BB 2006, 1989-1990 (Beschluss vom 09.08.2006, IX ZB 200/05)

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