Keine Anwendung des § 6a S. 1 GrEStG auf Erwerbsvorgänge i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG – Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 12 GrEStG nicht ernstlich zweifelhaft (Beschluss vom 22.11.2018, II B 8/18)
BFH, BB 2019, 165-168 (Beschluss vom 22.11.2018, II B 8/18)
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