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BB 2009, 602
FG München 
Keine Wertaufholung zur Korrektur von Bilanzierungsfehlern früherer Jahre (Beschluss vom 03.11.2008, 7 V 2504/08)

Die Wertaufholung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 i.V. m. Nr. 1 S. 4 EStG dient nicht der Korrektur von Bilanzierungsfehlern früherer Jahre. Eine Korrektur von Bilanzierungsfehlern hat ausschließlich nach den Regeln der Bilanzberichtigung zu erfolgen.

FG München, BB 2009, 602-604 (Beschluss vom 03.11.2008, 7 V 2504/08)

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