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BB 2017, 611
BFH 
Keine Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei einem nach ausländischem Recht besteuerten Vorerwerb (Urteil vom 27.09.2016, II R 37/13)

Bei einem nach ausländischem Recht besteuerten Vorerwerb ist für einen nachfolgenden Erwerb desselben Vermögens von Todes wegen durch Personen der Steuerklasse I keine Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG zu gewähren.

BFH, BB 2017, 611 (Urteil vom 27.09.2016, II R 37/13)

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