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BB 2020, 144
BGH 
Kein Anspruch des Vorstands auf Ermessensbonus (Urteil vom 24.09.2019, II ZR 192/18)

a) Die Vereinbarung in dem Dienstvertrag des Vorstands einer Aktiengesellschaft, nach der der Aufsichtsrat ihm Sonderleistungen nach billigem Ermessen bewilligen kann, es sich dabei um freiwillige Zuwendungen handelt und aus ihnen kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann, begründet keinen Anspruch auf Zahlung einer variablen Vergütung.

BGH, BB 2020, 144-148 (Urteil vom 24.09.2019, II ZR 192/18)

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