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BB 2016, 1468
LAG München 
Kein Anspruch auf zusätzliche Abfindung (Urteil vom 09.12.2015, 5 Sa 591/15)

Jedenfalls dann, wenn die Betriebsparteien anlässlich einer Betriebsänderung ihrer Pflicht zur Aufstellung eines Sozialplans nachgekommen sind, können sie daneben eine eigenständige kollektivrechtliche Regelung treffen, die im Interesse des Arbeitgebers Mitarbeiter motivieren soll, freiwillig, etwa durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages, aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden.

LAG München, BB 2016, 1468-1472 (Urteil vom 09.12.2015, 5 Sa 591/15)

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