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BB 2018, 1789
BAG 
Keine Reduzierung des Urlaubsentgelts nach Verringerung der Teilzeitquote (Urteil vom 20.03.2018, 9 AZR 486/17)

Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union darf die Verringerung des Beschäftigungsumfangs nicht dazu führen, dass der von einem Arbeitnehmer vor der Verringerung erworbene und nach der Verringerung angetretene Jahresurlaub mit einem reduzierten Urlaubsentgelt vergütet wird.

BAG, BB 2018, 1789-1792 (Urteil vom 20.03.2018, 9 AZR 486/17)

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