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BB 2017, 1022
BAG 
Kein Recht zur Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bei Einsicht in die Personalakte (Beschluss vom 12.07.2016, 9 AZR 791/14)

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG), das als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts jedem Grundrechtsinhaber gewährleistet, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen, strahlt im Sinne objektiver Normgeltung auf die Anwendung und Auslegung privatrechtlicher Normen aus.

BAG, BB 2017, 1022-1024 (Beschluss vom 12.07.2016, 9 AZR 791/14)

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