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BB 2009, 466
LG Frankfurt a. M. 
Keine Anlageberatungshaftung der Bank nach Erwerb von Lehman-Zertifikaten (Urteil vom 28.11.2008, 19 O 62/08)

Eine Bank muss im Rahmen eines Beratungsgesprächs einen Kunden umso deutlicher auf das Risiko eines Totalverlustes einer von ihr empfohlenen Anlage hinweisen, je realer die Gefahr ist, dass sich dieses Risiko verwirklicht.

LG Frankfurt a. M., BB 2009, 466 (Urteil vom 28.11.2008, 19 O 62/08)

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