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BB 2016, 2835
BGH 
Kapitalerhöhung zum Schein – keine Erstreckung des öffentlichen Glaubens der Handelsregistereintragung (Beschluss vom 14.06.2016, 3 StR 128/16)

Es wird nicht durch jede in einem öffentlichen Register (hier: Handelsregister) enthaltene unrichtige Angabe, die ein Außenstehender durch Täuschung des gutgläubigen Amtsträgers bewirkt, der Tatbestand des § 271 Abs. 1 StGB erfüllt.

BGH, BB 2016, 2835 (Beschluss vom 14.06.2016, 3 StR 128/16)

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