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BB 2019, 322
 
KG Berlin: Vertretung der KG in der Gesellschafterversammlung der Komplementärin einer GmbH & Co. KG

Ist eine KG zugleich einzige Gesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH (sog. Einheitsgesellschaft) wird die KG in der Gesellschafterversammlung der Komplementärin mangels abweichender Regelungen gleichwohl durch deren Geschäftsführer vertreten. Einer Beteiligung der Kommanditisten bedarf es dabei nicht.

BB 2019, 322

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