Insolvenzverwalterwahlrecht besteht nur bei noch nicht erfüllten, im Synallagma stehenden Hauptleistungspflichten (Urteil vom 16.05.2019, IX ZR 44/18)
           
          BGH, BB 2019, 1614-1618 (Urteil vom 16.05.2019, IX ZR 44/18)
        
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