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BB 2019, 1614
BGH 
Insolvenzverwalterwahlrecht besteht nur bei noch nicht erfüllten, im Synallagma stehenden Hauptleistungspflichten (Urteil vom 16.05.2019, IX ZR 44/18)

a) Der Insolvenzverwalter kann nur dann die Erfüllung eines gegenseitigen Vertrages verlangen oder die Erfüllung ablehnen, wenn im Zeitpunkt der Eröffnung im Synallagma stehende Hauptleistungspflichten ganz oder teilweise ausstanden.

BGH, BB 2019, 1614-1618 (Urteil vom 16.05.2019, IX ZR 44/18)

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