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BB 2007, 960
BGH 
Informationsdeliktshaftung wegen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität (Beschluss vom 28.11.2005, II ZR 246/04)

Zu den Anforderungen an den Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität und Anlageentscheidung im Rahmen der Informationsdeliktshaftung gemäß § 826 BGB.

BGH, BB 2007, 960-963 (Beschluss vom 28.11.2005, II ZR 246/04)

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