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BB 2024, 2689
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Die Bundesregierung will Deutschland besser auf Katastrophen und Sicherheitsrisiken vorbereiten. Dafür hat das Bundeskabinett am 6.11.2024 noch den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen, das sog. KRITIS-Dachgesetz, auf den Weg gebracht (vgl. PM, Bundesregierung vom gleichen Tag). Wasser, Strom, Lebensmittel oder der öffentliche Nahverkehr: Die Versorgung mit diesen und vielen weiteren unentbehrlichen Gütern und Dienstleistungen übernehmen in Deutschland kritische Infrastrukturen (KRITIS). Sie bilden die Grundlage für das Funktionieren der Gesellschaft. Umso wichtiger sei es, dass die kritische Infrastruktur geschützt wird. Dafür hat das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen, das KRITIS-Dachgesetz, auf den Weg gebracht. Das Gesetz schaffe den rechtlichen Rahmen für den Schutz der kritischen Infrastruktur. Dabei werden alle denkbaren Risiken in den Blick genommen, die durch die Natur oder den Menschen verursacht werden können – sei es ein Unwetter, menschliches Versagen oder ein Sabotageakt. Aus Sicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zeigen die russische Aggression in Europa, Sabotageakte, Terroranschläge, aber auch verheerende Naturkatastrophen wie die Flut im Ahrtal, dass sich Deutschland gegen Krisen und Katastrophen stärker wappnen muss. “Mit unserem Gesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen machen wir Deutschland deshalb krisenfester.” Man sorge für einen “stärkeren Schutz der Einrichtungen, die für die Versorgung von uns allen mit Wasser, Lebensmitteln, Strom oder Telekommunikation lebenswichtig sind”, so die Bundesinnenministerin. Mit dem Gesetz verbessere die Bundesregierung den physischen Schutz der kritischen Infrastrukturen und stärke damit auch die Versorgungssicherheit in Deutschland und in Europa. Erstmals werden bundeseinheitlich und sektorübergreifend Vorgaben und Strukturen zur Resilienzstärkung eingeführt. Diese treten neben die Regelungen zur Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen. Das Gesetz sieht insbesondere vor: (1) die bundesweite Identifizierung von kritischen Anlagen, (2) die Einrichtung eines Störungsmonitorings, (3) Risikoanalysen der Betreiber und von staatlicher Seite sowie (4) Mindestvorgaben für Resilienzmaßnahmen der Betreiber. Mit dem Gesetzentwurf werde ein Vorhaben des Koalitionsvertrages und zugleich die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-RL (EU) 2022/2557) umgesetzt.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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