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BB 2022, 2773
 

Im Blickpunkt

Abbildung 9

Bund und Länder sind seit Anfang der 1990er-Jahre dabei, eine einheitliche Software für die Finanzverwaltung einzuführen. Zunächst wurde FISCUS (Föderales Integriertes Standardisiertes Computer-Unterstütztes Steuersystem) als Projekt im Jahr 2007 aufgesetzt, welches durch KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) abgelöst wurde. Nach Auskunft der Bundesregierung (Drs. 20/4450) sind “erste Umsetzungen” erfolgt. Das Verfahren GINSTER (Grundinformationsdienste) sei schon vereinheitlicht und die Software in allen Ländern im Einsatz. Dabei werden die wesentlichen steuerrelevanten personenbezogenen Daten gespeichert. Ferner werde derzeit ebenso an der Value Added Tax Information Exchange System VIES_Neu gearbeitet wie an der Einführung der Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr.). Die Kosten für GINSTER belaufen sich bisher auf 51 Mio. Euro plus Softwarepflegekosten von 33 Mio. Euro. ELFE (Einheitliches länderübergreifendes Festsetzungsverfahren) soll spätestens 2026/2027 fertiggestellt sein. Für BIENE (Bundeseinheitliches integriertes evolutionär neu entwickeltes Erhebungsverfahren) ist im Jahr 2023 eine Pilotphase in Bayern vorgesehen. MÜSt (Dialogunterstützte Bearbeitung der Stundungs- und Erlass-Anträge) befindet sich bislang in der Fertigstellung. Zu einzelnen Risikomanagementkompetenzen ist zu erfahren, dass diese insbesondere bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer in allen Ländern in unterschiedlicher Weise im Einsatz seien. Grundlegende fachliche Funktionalitätserweiterung ist nicht vorgesehen. StundE (Dialogunterstützte Bearbeitung der Stundungs- und Erlass-Anträge) ist in allen Ländern, bis auf NRW, im Einsatz. CLAUDIA (Clearing von Steuererklärungsdaten automatisiert und dialogunterstützt) und SESAM (Steuererklärungen scannen, archivieren und manuell bearbeiten) sind in allen Ländern im Einsatz. Gleichwohl die Antwort der Bundesregierung die Umsetzungserfolge darstellt, kann in einem Zeitraum von 15 Jahren nicht mehr erwartet werden?

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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