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BB 2020, 2025
 

Im Blickpunkt

Abbildung 26

“In der öffentlichen Diskussion über den Fall Wirecard wird die Rolle der Abschlussprüfung und der Aufsicht über Abschlussprüfer kritisch hinterfragt”, heißt es in einer PM der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) vom 31.8.2020. Die WPK schlage in diesem Zusammenhang vor, WP/WPG, die als Abschlussprüfer eines Unternehmens von öffentlichem Interesse tätig sind, sollten sich bei berechtigtem Interesse zu der von ihnen durchgeführten Abschlussprüfung äußern und verteidigen dürfen (insoweit Aufhebung ihrer beruflichen Verschwiegenheitspflicht). Dringend erforderlich sei, dass der deutsche Gesetzgeber die zuständigen Behörden nach Art. 7 und 12 VO (EU) 537/2014 benennt, an die Abschlussprüfer, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, die in der Verordnung vorgesehenen Mitteilungen richten können. Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) und WPK sollte jeweils ermöglicht werden, bei öffentlichem Interesse über die Einleitung eines berufsaufsichtlichen Verfahrens berichten zu können. Des Weiteren sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass APAS und WPK auch über wesentliche rechtskräftige berufsaufsichtliche Maßnahmen von APAS und WPK unter Nennung des Namens gegenüber der Öffentlichkeit berichten dürfen (insoweit Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht beider Aufsichtsstellen). Aus der Perspektive des öffentlichen Interesses wäre die Einführung strengerer Regelungen für die Berufsausübung des Wirtschaftsprüfers nur angezeigt, wenn diese dazu beitragen könnten, Fälle wie Wirecard in Zukunft zu vermeiden und diese Regelungen auch im Übrigen angemessen sind. Nicht ersichtlich sei, wie ein Beratungsverbot zur Aufdeckung eines mit krimineller Energie begangenen Betrugs beitragen soll. Zweifelhaft sei auch, ob ein häufigerer Wechsel des Abschlussprüfers (Rotation) zur Aufdeckung vergleichbarer Betrugsfälle beitragen könnte. Auch die diskutierte Erhöhung der gesetzlichen Haftungsobergrenze für Abschlussprüfungen sei kontraproduktiv, selbst wenn sie auf Unternehmen von öffentlichem Interesse beschränkt bliebe. – S. dazu auch die Erste Seite von Quick in BB 34/2020. – Bei einer Sondersitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags am 31.8./1.9.2020 wurde die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Bilanzskandals bei Wirecard beschlossen (BZ 2.9.2020, 1).

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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