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BB 2024, 1985
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Stellungnahme gestartet, um Informationen über Umfang und Inhalt ihrer Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften von 2014 (im Folgenden “Luftverkehrsleitlinien”) zu sammeln (vgl. EU-Kommission – Vertretung in Deutschland – PM vom 27.8.2024). Die Luftverkehrsleitlinien legen die Bedingungen fest, unter denen Mitgliedstaaten und lokale Behörden staatliche Beihilfen für Flughäfen und Fluggesellschaften gewähren können. Mit dieser Initiative sollen die Leitlinien für staatliche Beihilfen im Luftverkehrssektor überarbeitet und mit den Zielen des Grünen Deals in Einklang gebracht werden. Dabei sollen die Anbindungen gewahrt und der Wettbewerb im Luftfahrtsektor gefördert werden. Insbesondere ziele die Aufforderung zur Stellungnahme darauf ab: (1) die Entwicklungen auf dem Luftverkehrsmarkt seit der Annahme der Luftverkehrsleitlinien und die Bedürfnisse der Luftverkehrsbranche sowie die Entscheidungspraxis der Kommission zu analysieren; (2) zu bewerten, ob die Luftverkehrsleitlinien aktualisiert und vereinfacht werden sollten, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Einhaltung der Vorschriften durch die Mitgliedstaaten zu verbessern; (3) zu bewerten, wie die Luftverkehrsleitlinien besser an die Prioritäten des Grünen Pakts für Europa angepasst werden können. Die Aufforderung zur Stellungnahme stehe allen offen und ziele darauf ab, Stellungnahmen und Ansichten zu den aktuellen Bedürfnissen im Luftverkehrssektor einzuholen, denen in den überarbeiteten Luftverkehrsleitlinien Rechnung getragen werden könnte. Alle interessierten Kreise können ihre Ansichten bis zum 8.10.2024 in jeder EU-Amtssprache auf dem Portal “Ihre Meinung zählt” der Kommission veröffentlichen. Die Kommission wird eine öffentliche Konsultation vorbereiten, die für das letzte Quartal 2024 geplant ist.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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