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BB 2023, 724
 

Im Blickpunkt

Abbildung 7

Eines der Prestigeprojekte der Regierungspartei Bündnis 90/Die Grünen ist die Einführung der Kindergrundsicherung. Umsetzen soll dies die Familienministerin Lisa Paus. Ihr geht es aber nicht nur um die Umsetzung, sondern auch darum, die Kindergrundsicherung mit mehr Geld auszustatten. Die Rede ist von ca. 12 Mrd. Euro. Da Bundesfinanzminister Lindner diese Gelder nicht freigeben will, sollen diese Mittel durch einen sog. steuerlichen Kniff gewonnen werden. “Spitzenverdiener erhalten auf den Monat durch den Kinderfreibetrag umgerechnet 373 Euro, Gering- und Normalverdiener über das monatliche Kindergeld nur 250 Euro.”, so Paus. Sie hält das für sozial ungerecht und sieht hier eine Einnahmequelle für die Kindergrundsicherung. Der Kinderfreibetrag wird auf das Niveau des Kindergeldes abgesenkt und siehe da, die Einnahmen sind vorhanden. Bekanntermaßen wird im Rahmen des geltenden Familienleistungsausgleichs die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des sächlichen Existenzminimums zuzüglich des Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs eines Kindes entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch das als Steuervergütung monatlich vorab gezahlte Kindergeld bewirkt (vgl. § 31 EStG). Seit 2012 werden Familien durch den Wegfall der für den Kindergeldanspruch zuvor geltenden Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich zusätzlich entlastet (vgl. Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1.11.2011, BGBl. I, 2131). Die Summe der steuerlichen Freibeträge beträgt derzeit für jedes Kind jährlich 7 812 Euro. In der Tat führt die steuerliche Verschonung des Freibetrags bei den sog. Spitzenverdienern zu einer höheren Entlastung als das gezahlte Kindergeld. Wie bei jeder anderen Minderung der Bemessungsgrundlage ist dies eine Folge des Progressionstarifs und hat nichts damit zu tun, dass dem Staat die Kinder von sog. Spitzenverdienern mehr wert sind als andere Kinder. Es ist mithin keine steuerliche Wohltat. Mal sehen, wie die Diskussion weitergeht.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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